Griefbots: Wenn eine KI Verstorbene nachbildet
Stand: 27. September 2026. Dieser Text ist eine Einordnung für Angehörige und Bestattungsunternehmen; er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Trauerbegleitung.
Was ein Griefbot ist
Ein Griefbot ist ein Chat-, Sprach- oder Videosystem, das eine verstorbene Person aus ihren hinterlassenen Daten nachbildet — aus Nachrichten, Sprachnachrichten, Fotos oder Videos — und in ihrem Namen antwortet. Je nach System beschränkt sich das auf geschriebene Nachrichten, es reicht aber bis zu einer nachgebildeten Stimme oder einem bewegten Bild.
Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Deadbot und Thanabot. Gemeint ist in allen Fällen dasselbe: eine Nachbildung, kein Fortbestand der Person.
Warum das Thema aufkommt
Die technische Grundlage ist in den vergangenen Jahren allgemein verfügbar geworden. Wo früher aufwändige Entwicklung nötig war, genügen heute hinterlassene Sprachaufnahmen und Textnachrichten. Erste Anbieter werben mit solchen Nachbildungen, und entsprechend werden Angehörige und Bestattungsunternehmen danach gefragt.
Wir nennen auf dieser Seite bewusst keine Anbieter. Diese Seite soll erklären, worum es geht — sie soll niemanden zu einem bestimmten Angebot führen.
Was die Trauerforschung dazu sagt
Ehrlich gesagt: noch wenig Belastbares. Zu der Frage, wie sich solche Nachbildungen langfristig auf Trauer auswirken, gibt es bislang keine belastbaren Langzeitstudien. Wer Ihnen etwas anderes sagt, geht über den Stand des Wissens hinaus.
Fachleute beschreiben beide Richtungen. Denkbar ist, dass ein begrenzter, bewusst gewählter Austausch beim Abschiednehmen hilft. Denkbar ist ebenso, dass ein Abschied dauerhaft aufgeschoben wird, weil die Nachbildung jederzeit verfügbar bleibt. Anhaltende Trauer, die das Leben über längere Zeit bestimmt, hat als „anhaltende Trauerstörung" einen eigenen Platz in der internationalen Klassifikation ICD-11.
Wir sprechen hier weder eine Empfehlung dafür noch eine dagegen aus. Wenn Sie unsicher sind, ist das Gespräch mit einer Trauerbegleitung oder einer psychotherapeutischen Fachkraft der bessere erste Schritt als das Gespräch mit einem Anbieter.
Rechtlich in Deutschland
- Daten Verstorbener. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nach ihrem Erwägungsgrund 27 nicht für Daten Verstorbener. Geschützt wird die verstorbene Person über das postmortale Persönlichkeitsrecht.
- Digitaler Nachlass. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass auf die Erben übergeht — Konten und Inhalte fallen also in die Erbfolge.
- Daten der Lebenden. Für die Daten der lebenden Nutzerinnen und Nutzer gilt die Datenschutz-Grundverordnung vollständig. Ein Gespräch mit einem Griefbot ist dabei hochsensibel: Es legt offen, wie es einem Menschen in seiner Trauer geht.
- KI-Verordnung. Nach der europäischen KI-Verordnung müssen Anbieter offenlegen, dass man mit einer KI spricht. Für täuschend echte Inhalte gelten zusätzliche Kennzeichnungspflichten.
Diese vier Punkte sind eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie ein konkretes Angebot rechtlich zu bewerten ist, klärt im Einzelfall eine Anwältin oder ein Anwalt.
Missbrauch: die unangenehme Seite
Eine nachgebildete Stimme ist nicht nur ein Erinnerungsstück, sondern auch ein Werkzeug für Betrug. Bei sogenannten Schockanrufen wird am Telefon eine vertraute Stimme vorgetäuscht, um Geld zu erlangen — Hinterbliebene sind dafür besonders empfänglich.
Wenn Sie Sprachaufnahmen oder Videos an einen Anbieter geben, sollten Sie vorher wissen, wo diese Daten gespeichert werden, wer darauf zugreifen kann und wie Sie sie vollständig löschen lassen. Lässt sich das nicht klar beantworten, ist das ein Grund, es zu lassen.
Wer zu Lebzeiten entscheiden möchte
Am saubersten ist eine Entscheidung zu Lebzeiten. Wer für sich festhält, ob eine solche Nachbildung nach dem Tod gewollt ist oder ausdrücklich nicht, nimmt den Angehörigen später eine schwere Frage ab. Dokumentieren lässt sich das dort, wo ohnehin die übrigen Wünsche festgehalten werden: zusammen mit der Bestattungsvorsorge.
Wie Partiras dazu steht
Wir vermitteln Bestattungsunternehmen. Griefbots bieten wir nicht an und wir vermitteln sie nicht. Diese Seite informiert über das Thema, weil die Frage gestellt wird — von Angehörigen ebenso wie von Bestattungsunternehmen.
Ob sich daran künftig etwas ändert, ist heute offen. Dieser Satz ist eine Aussage über den heutigen Stand, keine Festlegung für die Zukunft.
Häufige Fragen
Was ist ein Griefbot?
Ein Griefbot ist ein Chat-, Sprach- oder Videosystem, das eine verstorbene Person aus ihren hinterlassenen Daten nachbildet — aus Nachrichten, Sprachnachrichten, Fotos oder Videos — und in ihrem Namen antwortet. Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Deadbot und Thanabot.
Sind Griefbots in Deutschland erlaubt?
Es gibt kein Gesetz, das Griefbots eigens verbietet oder erlaubt. Mehrere Regelungen greifen zugleich: Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nach Erwägungsgrund 27 nicht für Daten Verstorbener, geschützt wird die verstorbene Person über das postmortale Persönlichkeitsrecht. Für die Daten der lebenden Nutzerinnen und Nutzer gilt die Datenschutz-Grundverordnung vollständig. Nach der europäischen KI-Verordnung müssen Anbieter offenlegen, dass man mit einer KI spricht. Diese Seite ist eine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Braucht es die Einwilligung der verstorbenen Person?
Rechtlich ist das nicht abschließend geklärt. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass auf die Erben übergeht. Der saubere Weg ist eine Entscheidung zu Lebzeiten: der dokumentierte Wunsch, ob eine solche Nachbildung gewollt ist oder ausdrücklich nicht — zum Beispiel zusammen mit der Bestattungsvorsorge.
Schadet ein Griefbot der Trauer?
Dazu gibt es bislang keine belastbaren Langzeitstudien. Fachleute sehen beide Seiten: die Möglichkeit eines kontrollierten Abschieds und das Risiko, dass ein Abschied dauerhaft aufgeschoben wird. Anhaltende Trauer hat als anhaltende Trauerstörung einen eigenen Platz in der ICD-11. Wer unsicher ist, spricht darüber besser mit einer Trauerbegleitung als mit einem Anbieter.
Bietet Partiras Griefbots an?
Nein. Partiras vermittelt Bestattungsunternehmen. Griefbots bieten wir nicht an und wir vermitteln sie nicht. Diese Seite informiert über das Thema, weil Angehörige und Bestattungsunternehmen danach fragen.
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